Dies ist nur ein Test

Ich möchte für mein Kind ein Schließfach mieten. Wie muss ich vorgehen?

UPECO hat Ihnen den Antragsweg unkompliziert gestaltet. Am einfachsten und schnellsten ist die Antragstellung im Internet. Auch im Sekretariat liegen Anträge bereit, die Sie uns per Fax oder Post zuschicken können. Der Vertrag kommt mit Überweisung bzw. Abbuchung der Kaution und der schuljährlichen Fachmiete zustande.

Über welchen Zeitraum gilt der Mietvertrag?

Die Vertragsdauer beläuft sich jeweils auf ein Schuljahr und verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor den Sommerferien beim Vermieter schriftlich gekündigt wird. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung als E-Mail erhält der Mieter nur bei Kündigung via Internet oder nach Anforderung. Für eine schriftliche Kündigungsbestätigung per Post (Brief) werden € 5,-- (inkl. MwSt) verrechnet.

In welchen Abständen wird die Miete bezahlt?

Sofort mit der Zahlung der ersten Miete und einer einmalig zu hinterlegenden Kaution tritt der Mietvertrag in Kraft. Die Kaution wird Ihnen nach Ablauf des Mietvertrages erstattet. Unmittelbar nach Zahlungseingang erhalten Sie den Schlüssel bzw. den Zahlencode für das Schließfach zugestellt. Als Berechnungsgrundlage der Miethöhe dient jeweils ein Schuljahr, das heißt 44 Kalenderwochen. Bei Abschluss des Mietvertrags im laufenden Schuljahr wird die Miete anteilig für die noch verbleibenden Wochen berechnet. Danach ist die Miete im schuljährlichen Rhythmus im Voraus, spätestens aber in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres, auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei Nichtbezahlung der Miete und erfolgloser Mahnung ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Miete für das laufende Schuljahr. Bei Beendigung der Aufstellerlaubnis für die Schließfachanlagen durch den Schulträger ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zum Ablauf der Aufstellerlaubnis zu kündigen. Die zuviel bezahlte Miete wird dem Mieter zum Vertragsende auf seinem Konto gut geschrieben.

Besteht für die Inhalte des Schließfaches ein Versicherungsschutz?

Die Versicherung des Schließfachinhaltes obliegt dem Mieter. Eine Haftung für den Schließfachinhalt wird vom Vermieter grundsätzlich nicht übernommen. Versicherungsschutz für den Schließfachinhalt besteht im Außenteil verschiedener Hausratsversicherungen. Bitte fragen Sie dazu bei Ihrer Versicherung nach!

Wie erhalte ich den Schlüssel bzw. die Zahlenkombination für das Zahlenkombinationsschloss?

Unmittelbar nach Eingang der ersten Miete und der Kaution auf dem Konto des Vermieters wird der Schlüssel bzw. die Zahlenkombination direkt an Ihre Wohnanschrift bzw. an Ihre E-Mail Adresse geschickt.

Bei Fragen zu unseren Schließfächern und Spinden wenden Sie sich bitte an das UPECO-Service-Team unter der Hotline +43 (0)6132 / 26767-0